Rechtstexte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1 · veröffentlicht am 30.8.2026

Dieselbe Fassung wird als PDF-Anhang mit jeder Buchungsbestätigung verschickt.

der SpinLab GmbH, SpinLab Accelerator GmbH, ExciteLab GmbH, Bitroad GmbH und RootCamp GmbH für die Buchung und Nutzung von Co-Working-Spaces, Flex-Desks, Meetingräumen, der Bereitstellung einer Geschäftsadresse sowie ergänzender Leistungspakete über HubClub

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verträge zwischen der SpinLab GmbH, SpinLab Accelerator GmbH, ExciteLab GmbH, Bitroad GmbH oder RootCamp GmbH (nachfolgend gemeinsam "Gesellschaften der SpinLab Gruppe" und einzeln "Gesellschaft der SpinLab Gruppe") und den jeweiligen Nutzern über Buchungen auf der Plattform HubClub (nachfolgend "HubClub") in den jeweiligen Leistungsbeziehungen, wie auf HubClub ersichtlich.

(2) Über HubClub können insbesondere Co-Working-Spaces, Flex-Desks, Fix-Desks, Meetingräume, Eventräume sowie die Nutzung einer Geschäftsadresse gebucht werden.

(3) Zusätzlich können die Gesellschaften der SpinLab Gruppe über HubClub weitere Leistungen anbieten, insbesondere Coaching, Zugang zu Mentorinnen und Mentoren der Accelerator-Programme, Beratungsleistungen sowie Tickets oder Zugänge zu Veranstaltungen der Startup-Branche sowie weitere Dienstleistungen und Services.

(4) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Gründungsteams, die die Leistungen für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzen.

(5) Abweichende Bedingungen der Nutzer gelten nur, wenn die Gesellschaften der SpinLab Gruppe ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.

(6) Soweit einzelne Leistungen nur zeitweise, kapazitätsabhängig oder standortbezogen verfügbar sind, besteht ein Anspruch der Nutzer nur im Rahmen der jeweiligen Buchung und der tatsächlich vorhandenen Verfügbarkeit.

(7) Ergänzend gelten die in HubClub veröffentlichten Leistungsbeschreibungen, Preise, Buchungsinformationen und die Hausordnung am Standort; bei Widersprüchen gehen die individuellen Buchungsdaten vor.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und HubClub

(1) Voraussetzung für die Buchung ist die vollständige und wahrheitsgemäße Anlage eines Nutzerkontos in HubClub. Änderungen von Kontaktdaten, Rechnungsdaten oder sonstigen vertragsrelevanten Angaben sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren oder der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe mitzuteilen.

(2) Die Darstellung von Flächen, Räumen, Tarifen und Leistungspaketen in HubClub stellt noch kein verbindliches Angebot der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe dar.

(3) Mit dem Abschluss des digitalen Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die jeweilige Gesellschaft der SpinLab Gruppe die Buchung in HubClub, per E-Mail oder durch Freischaltung bzw. Bereitstellung der gebuchten Leistung bestätigt.

(5) Buchungen, Zugangsrechte und Nutzungszeiten sind personengebunden bzw. unternehmensbezogen nach Maßgabe der jeweiligen Buchung und dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe weder weitergegeben noch Dritten zur selbständigen Nutzung überlassen werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe stellen – sofern vorhanden und angeboten – am jeweiligen, auf HubClub ausgewiesenen Standort je nach gebuchtem Produkt flexible Arbeitsplätze, Co-Working-Bereiche, Flex-Desks, Fix-Desks und Meetingräume samt vorhandener Möblierung und technischer Grundausstattung zur Verfügung.

(2) Bei Flex-Desk- und Co-Working-Angeboten besteht, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder Raum; die Nutzung erfolgt im Rahmen des offenen Konzepts nach Verfügbarkeit.

(3) Mit der Buchung von Co-Working-Angeboten sowie Community Mitgliedschaften können – abhängig vom gewählten Tarif – auch Gemeinschaftsflächen, WLAN, Sanitärbereiche, Küchenbereiche, Besprechungszonen sowie weitere am Standort der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe allgemein freigegebene Einrichtungen genutzt werden. Es gelten insoweit auch die Regelungen zur Nutzung in § 5 (3).

(4) Meetingräume und Eventräume werden ausschließlich für den gebuchten Zeitraum, die gebuchte Personenzahl und den angegebenen Nutzungszweck überlassen. Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe können aus sachlichem Grund einen anderen, gleichwertigen Raum am selben Standort zuweisen, sofern berechtigte Interessen des Nutzers gewahrt bleiben.

(5) Soweit die Bereitstellung einer Geschäftsadresse gebucht wird, ist der Nutzer berechtigt, die Anschrift des auf HubClub ausgewiesenen Standorts der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe als Geschäftsadresse im vertraglich vereinbarten Umfang zu verwenden.

(6) Zum Adressservice kann – je nach gebuchtem Umfang – die Mitbenutzung eines Briefkastens bzw. die Kennzeichnung des Firmennamens am Briefkasten, die Entgegennahme gewöhnlicher Postsendungen während der üblichen Betriebszeiten sowie die Benachrichtigung über eingegangene Sendungen gehören.

(7) Pakete sowie Sendungen, die über übliche Briefpost hinausgehen, können von den Gesellschaften der SpinLab Gruppe von einer gesonderten Abholung durch die Nutzer abhängig gemacht werden. Ein Nachsende- oder Kurierdienst ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder in HubClub angeboten wird.

(8) Die Eignung der Geschäftsadresse als Firmen-, Verwaltungs- oder Satzungssitz sowie die Erfüllung register-, gewerbe-, steuer- oder berufsrechtlicher Anforderungen prüft der Nutzer in eigener Verantwortung.

(9) Weitere Leistungspakete können insbesondere Coaching, Zugang zu Mentorinnen und Mentoren der Accelerator-Programme, Beratungsleistungen sowie Zugänge zu Branchenevents umfassen.

(10) Art, Umfang, Verfügbarkeit und etwaige Teilnahmevoraussetzungen solcher Leistungspakete ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in HubClub.

(11) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, kein bestimmtes Networking-Ergebnis und kein Erreichen bestimmter Finanzierungs-, Mentoring- oder Geschäftsentwicklungsziele.

§ 4 Preise, Community Fee und Zahlungsabwicklung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in HubClub ausgewiesenen Preise, Nutzungsentgelte, Community Fees und sonstigen Gebühren jeweils zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.

(2) Soweit bei einem Produkt laufende Entgelte vorgesehen sind, sind diese im Voraus zu den in HubClub oder in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkten fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich digital über den in HubClub eingebundenen Zahlungsdienstleister, es gelten insoweit die jeweils anwendbaren AGB des Zahlungsdienstleisters. Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe können ausnahmsweise andere Zahlungswege zulassen, ohne hierauf einen dauerhaften Anspruch zu begründen.

(4) Für Leistungspakete, Zusatzleistungen, Verlängerungen, Verbrauchsleistungen oder sonstige nachträglich gebuchte Leistungen gelten die jeweils auf der Plattform angegebenen Preise.

(5) Ist für eine Buchung eine Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder vollständige Vorabzahlung vorgesehen, wird dies in HubClub oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen; erst nach Eingang der fälligen Zahlung besteht ein Anspruch auf Nutzung.

(6) Gerät der Nutzer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind die Gesellschaften der SpinLab Gruppe berechtigt, den Zugang zur gebuchten Leistung bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge vorübergehend zu sperren und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder außerordentlich zu kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(7) Beanstandungen von Rechnungen oder Zahlungsbelegen sind vom Nutzer unverzüglich nach deren Zugang in Textform mitzuteilen.

(8) Preisanpassungen für künftige Leistungen bleiben vorbehalten, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind; bei bereits bestätigten Meetingraum-Buchungen mit einem Buchungsvorlauf von mehr als vier Monaten können die Gesellschaften der SpinLab Gruppe Preisänderungen weitergeben, wenn sich zugrunde liegende Dritt- oder Beschaffungskosten wesentlich ändern.

(9) Der Nutzer kann gegenüber Forderungen der Gesellschaften der SpinLab Gruppe nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in demselben Umfang.

(10) Eine Minderung oder Rückforderung gezahlter Entgelte wegen behaupteter Leistungsstörungen setzt voraus, dass der Mangel der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe unverzüglich angezeigt und die Berechtigung der Minderung dem Grunde nach feststeht; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(11) Buchungen zusätzlicher Leistungen nach Vertragsschluss, insbesondere weiterer Räume, Dienstleistungen oder Leistungspakete, werden mit Bestätigung in HubClub oder durch gesonderte Freigabe Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(12) Soweit für wiederkehrende Leistungen Rechnungen oder Zahlungsbelege berichtigt werden sollen, hat der Nutzer entsprechende Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.

(13) Wird eine Zahlung über den Zahlungsdienstleister rückbelastet oder aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt, können die Gesellschaften der SpinLab Gruppe die hierdurch entstehenden angemessenen Fremd- und Bearbeitungskosten weiterbelasten.

(14) Unberührt bleiben gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Rechte der Gesellschaften der SpinLab Gruppe bei Zahlungsverzug. Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe sind insbesondere berechtigt, offene Forderungen gegenüber dem Nutzer an Inkasso-Unternehmen abzutreten.

§ 5 Nutzung der Flächen, Meetingräume und Infrastruktur

(1) Die gebuchten Flächen, Arbeitsplätze und Räume dürfen ausschließlich zu dem bei Buchung angegebenen bzw. vertraglich vorausgesetzten geschäftlichen Zweck genutzt werden.

(2) Private Feiern, rechtswidrige Handlungen, störende Werbung, Spam, Schneeballsysteme, die Verbreitung unzulässiger Inhalte sowie jede Nutzung, die Rechte Dritter oder den Ruf der Gesellschaften der SpinLab Gruppe beeinträchtigen kann, sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen sind die Gesellschaften der SpinLab Gruppe im Rahmen der Ausübung ihres Hausrechts zur Erteilung eines Hausverbotes und im Übrigen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß Absatz (9) berechtigt.

(3) Der Nutzer hat die überlassenen Flächen, das Inventar sowie alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche sorgfältig zu behandeln und etwaige Schäden, Störungen oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich anzuzeigen. Soweit Schäden an den Flächen, am Inventar und allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen durch den Nutzer verursacht wurden, hat der Nutzer gegenüber der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe den Schadensersatz, insbesondere die Reparatur- und Reinigungskosten zu tragen.

(4) Eigene bauliche Veränderungen, Eingriffe in technische Anlagen oder Installationen sowie das Aufstellen zusätzlicher Geräte mit erhöhtem Energie-, Wasser- oder Brandrisiko sind nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe zulässig. Sämtliche Nutzung von Elektrogeräten, die nicht über ein CE-Kennzeichen verfügen, ist untersagt.

(5) Der Nutzer ist für von ihm eingebrachte Gegenstände, Unterlagen und Daten selbst verantwortlich und hat diese gegen Verlust, Beschädigung und unbefugten Zugriff angemessen zu sichern. Der Nutzer hat eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

(6) Wird Internetzugang bereitgestellt, darf dieser nur im Rahmen der geltenden Gesetze und ausschließlich so genutzt werden, dass Netz, Bandbreite, Sicherheit und Arbeitsmöglichkeiten anderer Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Eine Verbreitung von rechtwidrigen und rechtverletzenden Inhalten über den Internetzugang ist untersagt. Der Nutzer stellt die Gesellschaften der SpinLab Gruppe auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Gesellschaften der SpinLab Gruppe wegen der Verbreitung von rechtwidrigen und rechtverletzenden Inhalten geltend machen.

(7) Der Nutzer stellt sicher, dass auch Mitarbeitende, Beauftragte, Gäste und sonstige von ihm eingelassene Dritte diese AGB, die Hausordnung sowie alle Sicherheits- und Zugangsvorgaben einhalten; für deren Verhalten haftet der Nutzer wie für eigenes Verhalten.

(8) Die Nutzer sind zum Wohlverhalten gegenüber anderen Nutzern verpflichtet. Bei unangemessenen Verhaltensweisen sind die Gesellschaften der SpinLab Gruppe im Rahmen der Ausübung ihres Hausrechts zur Erteilung eines Hausverbotes und im Übrigen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß Absatz (9) berechtigt.

(9) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe können bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln, bei Gefährdung des Betriebsablaufs oder bei Missbrauch von Zugängen einzelne Zugangsrechte sperren, Nutzer ausschließen und – je nach Schwere des Verstoßes – den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 6 Besondere Bedingungen für die Geschäftsadresse

(1) Bucht der Nutzer die Bereitstellung einer Geschäftsadresse, hat er der jeweiligen Gesellschaft der SpinLab Gruppe alle hierfür erforderlichen Angaben, Vollmachten und Nachweise vollständig und aktuell zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere nach geldwäscherechtlichen Vorgaben, ist der Nutzer verpflichtet, an Identifizierungsmaßnahmen mitzuwirken (insbesondere durch Vorlage des Personalausweises) und Änderungen zu wirtschaftlich Berechtigten oder vergleichbaren Umständen unverzüglich mitzuteilen. Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe behalten sich vor, im Zweifel die Dienstleistung der Bereitstellung einer Geschäftsadresse abzulehnen, so dass insoweit kein Vertrag zustande kommt.

(3) Postsendungen können während der von den Gesellschaften der SpinLab Gruppe kommunizierten Servicezeiten am Standort abgeholt oder durch ausreichend bevollmächtigte Dritte entgegengenommen werden. Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe können die Herausgabe vom Nachweis der Berechtigung abhängig machen.

(4) Nach Beendigung des Adressservices sind die Gesellschaften der SpinLab Gruppe nicht verpflichtet, weitere Sendungen für den Nutzer entgegenzunehmen oder weiterzuleiten. Nicht abgeholte Post kann nach Benachrichtigung und Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 6 Wochen entsorgt werden.

§ 7 Laufzeit, Stornierung und Kündigung

(1) Laufzeit, Nutzungszeitraum und Kündigungsfristen richten sich vorrangig nach dem jeweils über HubClub gebuchten Produkt und der Buchungsbestätigung.

(2) Soweit für fortlaufende Co-Working-, Flex-Desk-, Fix-Desk- oder Adressleistungen nichts Abweichendes vereinbart ist, werden diese auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Einzeln gebuchte Meetingräume können – sofern in HubClub keine abweichende Regelung ausgewiesen ist – bis 15:00 Uhr des vorhergehenden Werktages kostenfrei storniert werden; bei späterer Stornierung bleibt das vereinbarte Entgelt in voller Höhe geschuldet.

(4) Für mehrtägige Buchungen, größere Veranstaltungen oder Leistungen mit Drittaufwand (z.B. Catering, oder ähnliches) können in HubClub oder in der Buchungsbestätigung abweichende Stornierungs- und Rückerstattungsregelungen festgelegt werden; maßgeblich sind dann diese produktbezogenen Angaben.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Gesellschaften der SpinLab Gruppe liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät, Buchungen oder Zugänge unbefugt weitergibt, gesetzlich erforderliche Mitwirkungshandlungen für den Adressservice nicht erbringt oder die Flächen in erheblicher Weise vertragswidrig nutzt.

(6) Kündigungen und sonstige Erklärungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses können, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist, in Textform abgegeben werden.

§ 8 Haftung

(1) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Gesellschaften der SpinLab Gruppe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Gesellschaften der SpinLab Gruppe ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel von überlassenen Flächen gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe haften vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von vom Nutzer eingebrachten Gegenständen, Unterlagen oder Daten. Der Nutzer hat selbst für angemessenen Versicherungsschutz und Datensicherungen zu sorgen.

(5) Soweit Internetzugänge, digitale Zutrittssysteme oder Plattformfunktionen von Drittanbietern bereitgestellt werden, haften die Gesellschaften der SpinLab Gruppe nicht für deren jederzeitige Verfügbarkeit; Rechte des Nutzers wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Gesellschaften der SpinLab Gruppe verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von HubClub, dem Adressservice, den Buchungen und der Zahlungsabwicklung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO und BDSG).

(2) Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung stellen die Gesellschaften der SpinLab Gruppe in gesonderten Datenschutzhinweisen auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaften der SpinLab Gruppe zur Verfügung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Individuelle Vereinbarungen und die jeweils in HubClub bestätigten Buchungsdaten gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

Stand: 26.06.2026